Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14768
LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14 (https://dejure.org/2015,14768)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13.04.2015 - 16 S 133/14 (https://dejure.org/2015,14768)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13. April 2015 - 16 S 133/14 (https://dejure.org/2015,14768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Stimmrechtsmajorisierung bei Verwalterwahl / Beschluß zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung; §§ 12, 25 Abs. 5 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann eine Veräußerungsbeschränkung aufgehoben werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmrechtsmissbrauch bei Verwalterbestellung - Veräußerungsbeschränkung (IMR 2016, 1024)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die die Ausübung des Stimmrechts im konkreten Einzelfall durch den Mehrheitseigentümer als missbräuchlich und gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.2002 - V ZB 30/01 - juris Tz. 39).
  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Der Bundesgerichtshof hat bislang die Frage offen gelassen, ob die in § 12 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 5 WEG und § 22 Abs. 2 Satz 2 WEG enthaltenen Bestimmungen dahingehend auszulegen sind, dass das Kopfprinzip unabdingbar ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 253/10 -, BGHZ 191, 245-250, juris Tz. 11).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, ist auch im Anfechtungsprozess zur Verwalterbestellung regelmäßig die Zustellung an den Verwalter zulässig und dann auch wirksam, wenn nicht ausnahmsweise eine konkrete Gefahr besteht, dass dieser die Wohnungseigentümer nicht unterrichtet (BGH, Urteil vom 9.3.2012 - V ZR 170/11 - juris Tz. 8 f.).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters ist in der Rechtsprechung ferner anerkannt, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers eine besonders kritische Prüfung seiner Stimmrechtsausübung vorzunehmen ist (LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.6.2010 - 11 S 60/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.7.1995 - 3 Wx 210/95 - juris Tz. 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 - juris Tz. 24 für die Bestellung des Mehrheitseigentümers in einer aus zwei zerstrittenen Ehegatten bestehenden WEG zum Verwalter).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Um eine solche Angelegenheit handelt es sich bei der Bestellung eines Verwalters, sodass bereits der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 5 WEG nicht eröffnet ist und ein Wohnungseigentümer daher an seiner Bestellung zum Verwalter mitwirken darf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007 - 15 W 322/06 - juris Tz. 46 m.w.N.), erst recht mithin an der Bestellung einer anderen Person zum Verwalter, die ein besonderes Näheverhältnis zu ihm oder dem Käufer seiner Miteigentumsanteile aufweist.
  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Bei anderen als den dort beschriebenen Interessenskollisionen bleibt das Stimmrecht hingegen bestehen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1.9.2003 - 2 Wx 20/03 - juris Tz. 23).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters ist in der Rechtsprechung ferner anerkannt, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers eine besonders kritische Prüfung seiner Stimmrechtsausübung vorzunehmen ist (LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.6.2010 - 11 S 60/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.7.1995 - 3 Wx 210/95 - juris Tz. 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 - juris Tz. 24 für die Bestellung des Mehrheitseigentümers in einer aus zwei zerstrittenen Ehegatten bestehenden WEG zum Verwalter).
  • LG Karlsruhe, 23.06.2010 - 11 S 60/09

    Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
    Hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters ist in der Rechtsprechung ferner anerkannt, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers eine besonders kritische Prüfung seiner Stimmrechtsausübung vorzunehmen ist (LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.6.2010 - 11 S 60/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.7.1995 - 3 Wx 210/95 - juris Tz. 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 - juris Tz. 24 für die Bestellung des Mehrheitseigentümers in einer aus zwei zerstrittenen Ehegatten bestehenden WEG zum Verwalter).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht