Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Stimmrechtsmajorisierung bei Verwalterwahl / Beschluß zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung; §§ 12, 25 Abs. 5 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann kann eine Veräußerungsbeschränkung aufgehoben werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Stimmrechtsmissbrauch bei Verwalterbestellung - Veräußerungsbeschränkung (IMR 2016, 1024)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 30.05.2014 - 37 C 27/13
- LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die die Ausübung des Stimmrechts im konkreten Einzelfall durch den Mehrheitseigentümer als missbräuchlich und gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.9.2002 - V ZB 30/01 - juris Tz. 39). - BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10
Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Der Bundesgerichtshof hat bislang die Frage offen gelassen, ob die in § 12 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 5 WEG und § 22 Abs. 2 Satz 2 WEG enthaltenen Bestimmungen dahingehend auszulegen sind, dass das Kopfprinzip unabdingbar ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 253/10 -, BGHZ 191, 245-250, juris Tz. 11). - BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, ist auch im Anfechtungsprozess zur Verwalterbestellung regelmäßig die Zustellung an den Verwalter zulässig und dann auch wirksam, wenn nicht ausnahmsweise eine konkrete Gefahr besteht, dass dieser die Wohnungseigentümer nicht unterrichtet (BGH, Urteil vom 9.3.2012 - V ZR 170/11 - juris Tz. 8 f.).
- BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters ist in der Rechtsprechung ferner anerkannt, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers eine besonders kritische Prüfung seiner Stimmrechtsausübung vorzunehmen ist (LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.6.2010 - 11 S 60/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.7.1995 - 3 Wx 210/95 - juris Tz. 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 - juris Tz. 24 für die Bestellung des Mehrheitseigentümers in einer aus zwei zerstrittenen Ehegatten bestehenden WEG zum Verwalter). - OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Um eine solche Angelegenheit handelt es sich bei der Bestellung eines Verwalters, sodass bereits der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 5 WEG nicht eröffnet ist und ein Wohnungseigentümer daher an seiner Bestellung zum Verwalter mitwirken darf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007 - 15 W 322/06 - juris Tz. 46 m.w.N.), erst recht mithin an der Bestellung einer anderen Person zum Verwalter, die ein besonderes Näheverhältnis zu ihm oder dem Käufer seiner Miteigentumsanteile aufweist. - OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Bei anderen als den dort beschriebenen Interessenskollisionen bleibt das Stimmrecht hingegen bestehen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1.9.2003 - 2 Wx 20/03 - juris Tz. 23). - OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95
Bedeutung der Wahl eines Verwalters
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters ist in der Rechtsprechung ferner anerkannt, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers eine besonders kritische Prüfung seiner Stimmrechtsausübung vorzunehmen ist (LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.6.2010 - 11 S 60/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.7.1995 - 3 Wx 210/95 - juris Tz. 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 - juris Tz. 24 für die Bestellung des Mehrheitseigentümers in einer aus zwei zerstrittenen Ehegatten bestehenden WEG zum Verwalter). - LG Karlsruhe, 23.06.2010 - 11 S 60/09
Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14
Hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters ist in der Rechtsprechung ferner anerkannt, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers eine besonders kritische Prüfung seiner Stimmrechtsausübung vorzunehmen ist (LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.6.2010 - 11 S 60/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.7.1995 - 3 Wx 210/95 - juris Tz. 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01 - juris Tz. 24 für die Bestellung des Mehrheitseigentümers in einer aus zwei zerstrittenen Ehegatten bestehenden WEG zum Verwalter).